RECHTLICHES
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Passai
Einzelunternehmen
Inhaber: Hendrik Willemsen
Pappelweg 17
56075 Koblenz
Deutschland
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Passai, Inhaber Hendrik Willemsen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Passai erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Passai sind verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche oder textliche Annahme eines Angebots, Bestätigung per E-Mail, oder durch eindeutige Beauftragung bzw. Leistungsabruf.
(3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Passai.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§3 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages sind kreative und produktionstechnische Dienstleistungen, insbesondere Konzeption, Beratung, Foto- und Videoproduktion, Postproduktion, Content-Erstellung, Social-Media-Content sowie alle damit zusammenhängenden kreativen Leistungen.
(2) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist ausschließlich das jeweilige Angebot oder die individuelle Leistungsbeschreibung.
(3) Leistungen erfolgen projektbezogen. Ein bestimmter gestalterischer, ästhetischer oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sind gesondert zu vergüten und können zu Terminverschiebungen führen.
§4 Leistungsphasen und kreative Freiheit
(1) Die Leistungserbringung kann – sofern vereinbart – in einzelnen Leistungsphasen erfolgen (z. B. Konzeption, Produktion, Postproduktion).
(2) Innerhalb der kreativen Umsetzung besitzt Passai gestalterische Freiheit. Abweichungen von subjektiven Vorstellungen des Auftraggebers stellen keinen Mangel dar.
(3) Korrekturschleifen sind nur insoweit geschuldet, wie sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurden.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass die bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
(3) Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand infolge unzureichender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Passai und können gesondert berechnet werden.
(4) Für Verlust oder Beschädigung überlassener Materialien haftet Passai nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§6 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet.
(4) Kostenüberschreitungen bis zu 10 % gelten als branchenüblich und bedürfen keiner gesonderten Zustimmung.
§7 Auslagen und Fremdkosten
(1) Auslagen, die Passai im Auftrag des Auftraggebers tätigt oder im Interesse des Auftraggebers für erforderlich halten darf, werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Hierzu zählen insbesondere:
Reise- und Übernachtungskosten
Verpackungs-, Versand-, Porto- und Frachtkosten, Kosten für Datenträger, Speichermedien, Cloud-Services, Gebühren für Musik-, Bild- oder Videorechte, Lizenzkosten für Software, Presets, Plugins oder Stockmaterial, Kosten für Genehmigungen, Drehorte, Honorare externer Dienstleister (z. B. Models, Sprecher)
§8 Fahrt- und Reisekosten
(1) Bei Anfahrt mit dem PKW werden 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
(2) Bei Bahn-, Flug- oder sonstigen Verkehrsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Kosten weiterberechnet.
(3) Erforderliche Übernachtungen werden zum marktüblichen Preis abgerechnet.
(4) Reisezeiten können – sofern nicht anders vereinbart – als Arbeitszeit gelten.
§9 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Passai ist berechtigt, Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
(4) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Passai.
§10 Leistungsfristen und Verzug
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern Fristen angemessen.
§10a Stornierung
(1) Storniert der Auftraggeber den Auftrag nach Vertragsschluss (§2), jedoch vor Produktionsbeginn, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30–50 % des vereinbarten Netto-Honorars fällig. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung sowie dem bereits entstandenen Aufwand (z. B. Konzeption, Planung, Reservierungen, Absage bereits gebuchter Dienstleister).
(2) Storniert der Auftraggeber nach Produktionsbeginn (z. B. nach Drehbeginn, Beginn der Postproduktion oder Materialbeschaffung), wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75–100 % des vereinbarten Netto-Honorars fällig.
(3) Passai ist berechtigt, anstelle der Pauschale einen höheren, konkret nachgewiesenen Schaden geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Bereits entstandene Auslagen und Fremdkosten gemäß §7 sind unabhängig von der Stornierungsgebühr stets vollständig zu erstatten.
(5) Die Stornierung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
§11 Abnahme
(1) Nach Übergabe der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
(2) Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Die Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
§12 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Keine Gewähr wird übernommen für subjektive Geschmacksvorstellungen oder wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§13 Haftung
(1) Passai haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Passai nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§14 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Werke unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung exklusive Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang.
(3) Passai bleibt berechtigt, die Werke zeitlich und räumlich unbegrenzt zu Eigenwerbe- und Referenzzwecken zu nutzen.
(4) Eine Urheberbenennung „Passai / Hendrik Willemsen“ ist – sofern branchenüblich – zulässig.
§15 Rohmaterial und Archivierung
(1) Rohdaten, Projektdateien und Entwürfe verbleiben im Eigentum von Passai.
(2) Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung.
(3) Passai ist nicht verpflichtet, Rohmaterial dauerhaft zu archivieren.
§16 Künstlersozialkasse (KSK)
(1) Passai ist Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK).
(2) Der Auftraggeber ist – sofern abgabepflichtig – verpflichtet, die Künstlersozialabgabe gemäß KSVG selbstständig abzuführen.
(3) Die Abgabe ist nicht Bestandteil der Rechnung.
(4) Passai übernimmt keine Haftung für die Abführung.
§17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Koblenz, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.